AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln oder ergänzen sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Broadaly GmbH, ℅ Mindspace, Skalitzer Straße 104, 10997 Berlin („Broadaly“) und Vertragspartnern („Auftraggeber“) im unternehmerischen Bereich, gleich ob Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten für alle von Broadaly erbrachten Leistungen:
- Media Strategy & Planning – Programmatic Mass-Media (z.B. Digital Audio, Digital Video, Digital Out-of-Home) mit innovativen Strategien; hierzu zählen Mediaberatung, Erstellen von Konzepten, Mediaplanung und – umsetzung, (Kampagnen-)Reporting
- Programmatic Operation – kontaktbasierter Einkauf sowie Optimierung und Skalierung von Werbekampagnen für Dritte, die ihrerseits Werbekunden beraten (Media Agenturen, insbesondere für digital Out-of-Home)
- Consulting & Education – Beratungsleistungen, Knowledge-Aufbau, praxisorientierte Schulungen und Prozessoptimierung im Bereich Programmatic Advertising
Die vorgenannten Leistungen beschreiben nur allgemein die verschiedenen Tätigkeitsbereiche von Broadaly und beinhalten keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Erfolge. Die von Broadaly gegenüber den Auftraggebern zu erbringenden Leistungen und Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Broadaly.
Der Klarstellung halber wird darauf hingewiesen, dass Broadaly über kein eigenes Werbeflächen Portfolio verfügt, also kein Vermarkter ist, sondern als Media Agentur für Reichweitenmedien und Partner in der Mediaplanung sowie programmatischen Vermarktung auftritt.
2. Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Angebote der Broadaly sind freibleibend, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen. Erteilt der Auftraggeber auf der Grundlage eines Angebots einen Auftrag an die Broadaly, so gilt dies als neues Angebot, welches erst mit der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch die Broadaly angenommen wird.
2.2 Liefertermine und -fristen sind, sollten sie als „verbindlich“ vereinbart werden, also solche oder mit gleichbedeutender Bezeichnung („fest“, „fix“ o.ä.) in Textform zu versehen. Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB sind maßgeblich für den Inhalt des Vertrages zwischen Auftraggeber und der Broadaly.
3. Leistungen
3.1 Leistungen der Broadaly können die unter Ziffer 1. i) – iii) genannten Leistungen sein.
3.2 Bei Werbeschaltung und / oder -vermittlung gelten die Allgemeinen und/oder Besonderen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kooperationspartners (z.B. Vermarkters bzw. DSP) insoweit zusätzlich. Hierzu zählen HAWK (https://hawk-tech.io/de/), Displayce (https://www.displayce.com/), oder weiteren Buchungsplattformen für programmatische Buchungen, o. Hierbei sind insbesondere, aber nicht abschließend, die jeweiligen Vorgaben für die Art und Anlieferung von Werbemitteln, Haftung für Motivinhalte und deren rechtliche Zulässigkeit, Fristen, insbesondere Stornierungsfristen, sowie sonstige zur Umsetzung erforderlichen Vorgaben des Kooperationspartners zu berücksichtigen.
Im Verhältnis zwischen Broadaly und Auftraggeber haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.
3.3 Broadaly ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen. Die Übergabe sog. „offener Dateien“ ist, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, nicht geschuldet.
3.4 Leistungen der Broadaly gelten mit ausdrücklicher oder konkludenter Abnahme durch den Auftraggeber und / oder mit Erscheinen der Werbemittel als erbracht.
3.5 Eine Nutzung von Präsentationen, Skripten oder Dokumenten, gleich welcher Art, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Broadaly gestattet.
3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Broadaly sämtliche in seinem Kenntnisbereich liegenden Informationen zu verschaffen und Genehmigungen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch Broadaly erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: allgemeine Unternehmensinformationen, detailliertes Briefing für die jeweiligen Aufträge, Werbemittel, Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern, Mitteilung von Fristen, sobald diese bekannt sind.
4. Vergütung | Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Leistungen (insbesondere Präsentationen und Mehraufwand) der Broadaly sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, gemäß der in allen Angeboten von Broadaly enthaltenen Honorarkalkulationen zu vergüten.
4.2 Nutzungsrechte an den durch Broadaly erstellten Arbeiten sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, gesondert zu vergüten (siehe auch unter „Urheber- und Nutzungsrechte“).
4.3 Sofern die von Broadaly erbrachte Leistung die Werbeschaltung und/ oder -vermittlung bei Dritten (insbesondere Vermarktern) umfasst, sind die jeweils gültigen Listenpreise der Vermarkter maßgeblich. Diese werden in allen Angeboten durch Broadaly transparent und gesondert ausgewiesen. Broadaly ist im Falle von Werbeschaltung und / oder -vermittlung berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 100% der (voraussichtlichen) Kosten der Werbeschaltung und/ oder -vermittlung zu verlangen.
4.4 Im Falle von durch den Auftraggeber verursachten Stornierungen von Mediaschaltaufträgen, die durch Broadaly bei den Medienanbietern bereits platziert und/oder gemäß deren AGB nicht mehr stornierbar sind, oder in Buchungstools bereits eingerichtet sind, ist BRODALY berechtigt, das vereinbarte Honorar vollumfänglich zu berechnen.
4.5 Die Beauftragung der Werbeträger durch Broadaly erfolgt, sofern nicht im Einzelfall abweichend zwischen Broadaly und dem Auftraggeber vereinbart, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.6 Broadaly erstellt für sämtliche Leistungen eine Rechnung. Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Vermögensverschlechterung des Auftraggebers führen zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen der Broadaly gegen den Auftraggeber.
5. Lieferung | Abnahme | Leistungshindernisse
5.1 Etwaig vereinbarte Liefertermine sowie Freigaben durch den Auftraggeber sind seitens Broadaly in Textform zu bestätigen und nur verbindlich, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Sie verlängern sich bei nicht im Risikobereich der Broadaly stehenden Ereignissen, die für die Einhaltung der Fristen erheblich sind, um die Dauer des Ereignisses.
5.2 Bei Leistungshindernissen auf Seiten von Broadaly hat Broadaly den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich gegenüber den Auftraggebern anzuzeigen. Das Übermittlungsrisiko geht im Zeitpunkt des Bereitstellens der Arbeiten/ Daten auf eigenem oder fremdem Server auf den Auftraggeber über. Lieferungen erfolgen zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder Übermittlung.
5.3 Im Verzugsfalle ist Broadaly eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten sowie bei vom Auftraggeber zu vertretenden Leistungshindernissen ist Broadaly berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
6. Eigentumsrechte | Zurückbehaltungsrecht | Aufrechnungsverbot
6.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte der an den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und sonstiger Inhalte (z.B. Konzepte, Beratungsleistungen, o.ä.) verbleiben bei der Broadaly GmbH. Eine weitergehende Nutzung durch den Auftraggeber und/oder eine Weitergabe an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Broadaly GmbH zulässig. Die Übermittlung von Dateien (auch im Original) durch Broadaly an den Auftraggeber erfolgt lediglich zum Zwecke der Nutzung durch den Auftraggeber.
6.2 Broadaly behält sich vor, Zurückbehaltungsrechte, auch durch die Einbehaltung von Dokumenten und Dateien, geltend zu machen. Es besteht weder eine Herausgabe- noch eine Aufbewahrungspflicht.
6.3 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Broadaly anerkannt sind.
6.4 Das Eigentum an sonstigen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Broadaly gegen den Auftraggeber bei Broadaly.
6.5 Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller an Broadaly übermittelten Unterlagen berechtigt zu sein und hält Broadaly insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
6.6 Broadaly darf die für den Auftraggeber ausgeführten Arbeiten in allen Medien unter Nennung des Auftraggebers zur Eigenwerbung nutzen, sofern nicht ein schriftlich anzuzeigendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers oder der Vertragszweck dem entgegensteht. Broadaly wird nur Informationen für die Eigenwerbung verwenden, die auch an anderen Stellen öffentlich einsehbar sind.
7. Mängelanzeigen | Verjährung
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Broadaly erbrachten Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und deren Beschaffenheit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und etwaige offenkundige Mängel binnen 3 Werktagen ab Erhalt schriftlich gegenüber Broadaly anzuzeigen.
7.2 Etwaige Mängel verjähren nach einem (1) Jahr nach Leistungserbringung.
8. Haftung
8.1 Broadaly übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Werbeerfolg, wirtschaftlichen und finanziellen Vorteil oder ähnliche Erfolgsversprechen. Dies gilt insbesondere, sofern Broadaly für den Auftraggeber beratend (CONSULTING & EDUCATION) tätig wird.
8.2 Broadaly haftet nicht für nicht oder mangelhaft erbrachte Leistungen des Auftraggebers (z.B. falsche oder verspätet angelieferte Werbemittel, Motivinhalte) oder der Kooperationspartner, wird aber den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen, ohne Übernahme einer Verpflichtung oder Haftung.
8.3 Broadaly haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt, ebenso Schäden, die auch auf einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) beruhen.
8.4 Broadaly haftet nicht für branchenübliche Abweichungen bzgl. der Beschaffenheit der Arbeiten und auch nicht für nicht und/ oder nicht fristgemäß angezeigte Mängel.
8.5 Die Haftung für offenkundige und erkennbare, jedoch nicht angezeigte Mängel, entfällt. Broadaly haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeiten.
8.6 Hinsichtlich der Tätigkeit von Subunternehmern ist die Haftung der Broadaly auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Höhe nach ist die Haftung vom Broadaly begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
8.7 Der Auftraggeber haftet für die an Broadaly übermittelten (personenbezogenen) Daten und hält Broadaly insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
8.8 Der Auftraggeber haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Werbeschaltungen und/ oder -vermittlungen.
9. Kündigung
9.1 Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich bei der Verletzung wesentlicher Pflichten, für beide Parteien insbesondere beim Vorliegen von Umständen, die Broadaly an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hindern und die nicht im Einflussbereich einer der Parteien liegen.
9.2 Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, der Auftraggeber erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde und/ oder eine diesbezügliche Information an die andere Vertragspartei unterblieben ist.
9.3 Kündigt der Auftraggeber die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund, so sind: im Falle von Werbeschaltungen und/ oder -vermittlungen zusätzlich zu den vom Broadaly nachzuweisenden Aufwendungen (Kosten der Werbemittelbuchung, Spesen und Kosten) die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung angefallenen Arbeitszeiten anteilig als Pauschale oder, falls eine anteilige pauschale Berechnung nicht möglich ist, auf der Grundlage eines Arbeitszeitnachweises zu erstatten.
9.4 Weitergehende Schadenersatz- und/ oder Aufwendungsersatzansprüche und/ oder Schmerzensgeldforderungen bleiben vorbehalten. Die Kündigung hat in Textform, unter Angabe von Gründen zu erfolgen.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Sämtliche Informationen, die Broadaly im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt, werden streng vertraulich behandelt. An Dritte werden diese Informationen nicht weitergeleitet.
Ausnahmen hierzu gelten für den Fall, dass die Informationen zur Durchführung des Vertrages an Dritte weitergeleitet werden müssen, dass der Auftraggeber die Informationen bereits selbst veröffentlicht hat oder sie auf anderem Wege öffentlich bekannt geworden sind.
10.2 (Personenbezogene) Daten werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und weiterer Rechtsvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit Broadaly als Auftragsdatenverarbeiter für Dritte tätig wird, gilt dies entsprechend.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Berlin.
11.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3 Änderungen dieser AGB sowie mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend).
11.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
Stand: Juni 2026